Gesetzliche und private Rentenversicherungen stehen für lebenslange oder abgekürzte Leibrenten, die den sogenannten Erlebensfall des Versicherungsnehmers absichern.
Mit dem Alterseinkünfte-Gesetz 2005 wurde die private Altersvorsorge neu gegliedert und in drei Schichten aufgeteilt.
- Schicht 1: Die Basis-Absicherung, für Arbeitnehmer die gesetzliche Rentenversicherung (sowie die Rürup-Rente)
- Schicht 2: Die Mischform, eine staatlich geförderte private Vorsorge (Riester und bAV)
- Schicht 3: Alle darüber hinausgehenden privaten Verträge