Ein Handy liegt umgeben von Geld als Symbolbild für eine Abofalle im Internet

Abofalle im Internet – wie kann ich mich schützen?

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Rezepte, Fitness-Videos und die neuesten News – im Internet gibt es vieles kostenlos. Doch der Schein trügt. Nicht selten verbergen sich hinter den verlockenden Angeboten teure Kostenfallen. Geschicktes Wording und großes Marketing-Knowhow führen Verbraucher in die Irre. Dass es sich um ein mit Kosten verbundenes Abonnement handelt, wird vor Kunden verborgen. „Gratis“ ist also nicht immer gleich „kostenlos“, oder? Wir klären auf, was eine Abofalle im Internet eigentlich ist, welche Folgen für Verbraucher damit verbunden sind und wie Sie sich vor einer Abofalle schützen können.

Wie tappt man in eine Abofalle?

 „Mir passiert das nicht.“ – Denkste! Eine Abofalle kann bei jedem zuschlagen. Denn die Betreiber sind kreativ und geschickt. Eine einheitliche Form, wie eine Abofalle aussieht, gibt es nicht. Gelockt werden Verbraucher vor allem mit Gratis-Angeboten. All das, was es auf seriösen Internetseiten nicht kostenfrei gibt, wird hier als vermeintlich kostenlos angeboten, oder zumindest für einen bestimmten Zeitraum. Das steht jedoch meist erst im Kleingedruckten.

Doch es geht auch umgekehrt. Viele Internetseiten bieten Produkte oder Dienstleistungen kostenpflichtig an, die auf normalen Seiten umsonst sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Horoskope, Rezepte, Hausaufgabenhilfen oder Routenplaner. Aber auch Software-Produkte werden zu einem kostenpflichtigen Programm, obwohl es viele davon kostenlos zum Download gibt.

Eine weitere Variante, um Verbraucher zu prellen: Geld- oder Sachgewinne. Um an einer Auslosung beispielsweise für einen Urlaub oder Sachgegenstände wie Küchengeräte teilzunehmen, verlangen die Webseiten-Betreiber eine Registrierung. Diese wird laut Stiftung Warentest oftmals als „kostenfrei“ betitelt, obwohl es sich um eine Abofalle handelt.  In der Regel müssen bei einer solchen Registrierung persönliche Daten wie der Name, die E-Mail-Adresse oder die Anschrift angegeben werden. Nur einige Zeit später melden sich die Anbieter dann per Mail oder Brief und verlange hohe Summen für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement.

Was sind die Folgen einer Abofalle?

Tappt ein Verbraucher in eine Abofalle, sind die Folgen für Geschädigte nicht zu unterschätzen. Denn in der Regel melden sich die Webseiten-Betreiber nur wenige Zeit später und verlangen hohe Geldsummen. Viele Verbraucher zahlen diese Beträge aus Angst vor weiteren Konsequenzen. Die Kosten können, da es sich oftmals um ein vermeintliches Abonnement handelt, in die Höhe schießen. Und auch nach einem Jahr machen viele Betrüger keinen Halt. Haben Verbraucher einmal bezahlt, ist es wahrscheinlich, dass sie auch ein zweites Mal darauf hereinfallen. Abofallen-Betreiber argumentieren lediglich, dass es sich um ein „Zwei-Jahres-Abo“ handelt und bringen Verbraucher so dazu, erneut zu zahlen.

Kommt der Verbraucher den Zahlungen – berechtigterweise – nicht nach, scheuen die Betrüger nicht davor zurück, hohe Mahnkosten oder Mahnbescheide anzudrohen. Oder diese sogar zu verschicken. In der Regel sind die Androhungen oder Mahnungen jedoch nicht haltbar und können von Verbrauchern ignoriert werden. Auch Angst vor einem Inkassobüro, einem Schufa-Eintrag, der Zwangsvollstreckung oder dem Anwalt des Webseiten-Bertreibers, brauchen Verbraucher nicht zu haben.

Wie komme ich aus dem Abo wieder raus?

Ist ein Verbraucher in eine Abofalle getappt, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Verschaffen Sie sich zu Beginn einen Überblick über die vermeintlich anfallenden Kosten und dokumentieren Sie diese zusammen mit den vom Anbieter erbrachten Dienst- oder Sachleistungen. Nicht selten kommt es vor, dass geschädigte Personen überhaupt keine Produkte oder Leistungen bekommen. Auch das sollten Sie ausführlich dokumentieren.

Wichtig ist: Nicht bezahlen! Einmal überwiesen bekommen Sie das Geld nur schwer wieder zurück. Denn viele Betrüger sitzen im Ausland und können nur schwer identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden. Lassen Sie sich dabei auch nicht von Mahnungen oder anderen Androhungen einschüchtern. Ignorieren Sie zunächst die Briefe oder E-Mails, die Sie von den Betreibern bekommen, und kommen den Forderungen nicht nach.


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In einem nächsten Schritt sollten Verbraucher Widerspruch gegen die Rechnung oder das vermeintliche Abonnement einreichen. Einen Musterbrief für den Widerruf einer Abofalle stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung. Dieser Widerspruch kann sowohl per Post oder digital per E-Mail erfolgen. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass Sie per Post ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Einwurf-Einschreiben absenden. Per E-Mail empfehlen sich so genannte Lesebestätigungen. Bewahren Sie die Nachweise des Widerrufs gut auf.

Kommen trotz des Widerrufs weitere Schreiben des Webseiten-Betreibers, ignorieren Sie diese. Mahnungen, Drohbriefe von Rechtsanwälten oder von Inkassounternehmen müssen nicht beantwortet werden. Erst der gerichtliche Mahnbescheid ist entscheidend. Betroffene haben dann zwei Wochen Zeit, um diesem Mahnbescheid ebenfalls zu widersprechen. Zu einem solchen gerichtlichen Mahnbescheid kommt es laut Experten und Verbraucherschützer jedoch selten. In der Regel haben die Webseiten-Betreiber nämlich keine vertraglich festgelegten Forderungen in der Hand, die Sie zu einer Ausstellung eines Mahnbescheids veranlasst.

Wie kann ich mich schützen?  

Sicher ist vor einer Abofalle niemand. Dennoch gibt es wiederkehrende Muster oder Hinweise, die Verbraucher stutzig machen sollten.

  • Layout & Inhalte
    Zunächst sollten Besucher einer Webseite darauf achten, dass diese seriös wirkt. Ist die Seite zeitgemäß gestaltet und die Inhalte aktuell? Oder mutet die Webseite veraltet an und ist womöglich mit nur wenigen finanziellen Mitteln gestaltet worden? Besonders in letzterem Fall lohnt sich dann ein genaueres Hinsehen.
  • Impressum-Check
    Internetseiten in Deutschland und der EU haben eine Impressumspflicht. Das bedeutet, dass der Webseiten-Betreiber offenlegen muss, wer die Webseite verwaltet. Das Impressum ist in der Regel zu Beginn oder am Ende der Webseite zu finden. Gibt es kein Impressum, sollten Verbraucher auf jeden Fall von einer Registrierung oder einem Kauf absehen. Zudem sollte geklärt werden: Ist die Firma oder die Person auch auf anderen seriösen Internetseiten oder im Handelsregister zu finden? Sitzt die Firma in Deutschland oder einem anderen EU-Staat? Oder gibt es andere Hinweise im Impressum, die auf einen unseriösen Verkauf deuten?
  • Gratis ist gratis
    Gibt es auf der Seite etwas umsonst, ist es in der Regel nicht notwendig, seine Bankdaten anzugeben. Experten raten deshalb davon ab, solche Kontaktformulare auszufüllen. Denn ist etwas kostenlos, benötigt der Betreiber keinerlei Bankdaten. Auch nicht zur „Verifizierung“. Auch sollten Name und Anschrift nur an seriöse Webseiten weitergegeben werden.
  • Kleingedrucktes lesen
    Wollen Sie eine Dienst- oder Sachleistung im Internet bestellen, sollten Sie immer das Kleingedruckte lesen. Auch, wenn das einige Zeit in Anspruch nimmt. Studieren Sie die Vertragsbedingungen aufmerksam. Die Regel: Auf seriösen Seiten wird das Thema „Kosten“ oder „Vertragsbindung“ transparent gemacht. Das heißt, Sie finden schnell eine Übersicht über anfallende Kosten. Bei unseriösen Seiten sind Preise versteckt oder gar nicht aufzufinden. Dann gilt es, genauer hinzuschauen.

An wen kann ich mich wenden?  

Sind Sie unsicher, ob Sie in eine Abofalle geraten sind oder haben Sie weitere Fragen zum Vorgehen und Ihren Rechten, empfiehlt sich zunächst ein Blick auf die Webseiten der länderspezifischen Verbraucherschutzzentralen. Hier gibt es nicht nur Wissenswertes zu Abofallen, sondern auch Musterbriefe und weitere Informationen zu Ihren Rechten.

Oftmals gibt es Abofallen, die mit dem Bezahlen per Mobilfunkvertrag kombiniert sind. Das heißt: Kunden tappen mit dem Handy in eine Abofalle und bezahlen die Kosten über ihren Mobilfunkvertrag. Die Handyrechnung wird damit teurer und Abo-Betreiber buchen etwas zu ihrem Mobilfunkvertrag hinzu. Hier hilft zunächst ein Gespräch mit dem Mobilfunkanbieter. Zudem kann eine Drittanbietersperre zum Schutz vor solchen Abofallen eingerichtet werden. So können keine Kosten auf den Handyvertrag gebucht werden.

Sollten alle Telefonate und Briefe nichts bringen, ist Verbrauchern zu raten einen Anwalt aufzusuchen. Dieser kann rechtliche Schritte gegen den Webseiten-Betreiber einwenden und gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Dennoch scheuen vielen Verbraucher diesen Schritt aus Angst vor den Kosten eines entstehenden Rechtsstreits. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier helfen.

Titelbild: © Andreas Steidlinger / iStock.com

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