Das umseitig genannte Konto wird zum Fälligkeitstag belastet. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den
Abbuchungsterminen.
Wann ist ein neues Mandat erforderlich?
Ein neues Mandat ist bei einem Wechsel des Zahlers erforderlich.
Wechseln Sie Ihre Bank, benötigen wir kein neues Mandat. Auch wenn sich nur die Kontoverbindung (IBAN und BIC) bei der
bisherigen Bank ändert, können Sie uns das formlos mitteilen.
Ein Mandat, welches über 36 Monate nicht verwendet wurde, wird automatisch ungültig.
Welche Abbuchungstermine gibt es?
Liegt die Fälligkeit zwischen dem 15. und 31. oder ist diese der 01. eines Monats, erfolgt die Abbuchung zum 01. eines Monats. Das
bedeutet, dass die Folgeprämien jeweils zum Anfang des Fälligkeitsmonats (erster Bankarbeitstag des Monats) abgebucht werden.
Wenn die Fälligkeit zwischen dem 2. und 14. eines Monats liegt, erfolgt die Abbuchung der Folgeprämien zum 15. eines Monats.
Das bedeutet, dass die Folgeprämien jeweils zur Mitte des Fälligkeitsmonats (15. des Monats bzw. nachfolgender Bankarbeitstag)
abgebucht werden.
Nicht eingelöste Lastschriften werden Ihrem Konto - sofern dies möglich ist – erneut belastet. Hierdurch können Kosten entstehen,
die uns von Ihrer Bank in Rechnung gestellt werden und die wir an Sie weitergeben.
Sollte der Einzug zum angekündigten Termin nicht möglich sein, versuchen wir gegebenenfalls zwei Wochen später nochmals, den
fälligen Saldo abzubuchen. Scheitert auch der zweite Versuch, nutzen wir das Mandat nicht mehr und Sie müssen die Prämien bzw.
Beiträge selbst überweisen. Sofern Sie uns die rückständigen Beträge nicht vollständig überweisen, erhalten Sie dann eine Mahnung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kostengründen für die Lastschrift nur inländische Bankverbindungen akzeptieren.