SEPA Lastschriftmandat

Sie möchten uns eine Ermächtigung geben künftig von Ihrem Konto abzubuchen? Dann erteilen Sie uns ein SEPA Lastschriftmandat.

Bitte geben Sie die Versicherungsnummern der betreffenden Verträge an

Wo steht meine Versicherungsnummer?
Ich ermächtige die vertragsführende Gesellschaft der IDEAL, alle Forderungen zu diesem Vertrag (insbesondere Beiträge, Zinsen, Gebühren) bei Fälligkeit von meinem unten genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt auch für künftige Änderungen zu diesem Vertrag (z. B. Abschluss weiterer Versicherungsbausteine). Mein Kreditinstitut weise ich an, die wiederkehrenden Lastschriften der vertragsführenden Gesellschaft einzulösen, die von meinem Konto eingezogen werden. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich werde spätestens drei Tage vor der ersten oder jeder veränderten Abbuchung über die künftigen Fälligkeiten und Abbuchungsbeträge informiert. Meine Mandatsreferenznummer(n) erhalte ich mit der Information vor dem ersten SEPALastschrifteinzug.
Sind Sie der Versicherungsnehmer und Beitragszahler?
Das umseitig genannte Konto wird zum Fälligkeitstag belastet. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den Abbuchungsterminen. Wann ist ein neues Mandat erforderlich? Ein neues Mandat ist bei einem Wechsel des Zahlers erforderlich. Wechseln Sie Ihre Bank, benötigen wir kein neues Mandat. Auch wenn sich nur die Kontoverbindung (IBAN und BIC) bei der bisherigen Bank ändert, können Sie uns das formlos mitteilen. Ein Mandat, welches über 36 Monate nicht verwendet wurde, wird automatisch ungültig. Welche Abbuchungstermine gibt es? Liegt die Fälligkeit zwischen dem 15. und 31. oder ist diese der 01. eines Monats, erfolgt die Abbuchung zum 01. eines Monats. Das bedeutet, dass die Folgeprämien jeweils zum Anfang des Fälligkeitsmonats (erster Bankarbeitstag des Monats) abgebucht werden. Wenn die Fälligkeit zwischen dem 2. und 14. eines Monats liegt, erfolgt die Abbuchung der Folgeprämien zum 15. eines Monats. Das bedeutet, dass die Folgeprämien jeweils zur Mitte des Fälligkeitsmonats (15. des Monats bzw. nachfolgender Bankarbeitstag) abgebucht werden. Nicht eingelöste Lastschriften werden Ihrem Konto - sofern dies möglich ist – erneut belastet. Hierdurch können Kosten entstehen, die uns von Ihrer Bank in Rechnung gestellt werden und die wir an Sie weitergeben. Sollte der Einzug zum angekündigten Termin nicht möglich sein, versuchen wir gegebenenfalls zwei Wochen später nochmals, den fälligen Saldo abzubuchen. Scheitert auch der zweite Versuch, nutzen wir das Mandat nicht mehr und Sie müssen die Prämien bzw. Beiträge selbst überweisen. Sofern Sie uns die rückständigen Beträge nicht vollständig überweisen, erhalten Sie dann eine Mahnung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kostengründen für die Lastschrift nur inländische Bankverbindungen akzeptieren.

*Bitte füllen Sie diese Felder unbedingt aus
**IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG und IDEAL Sterbekasse Lebensversicherung AG
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