Häufig gestellte Fragen
Wieso brauche ich die IDEAL PrivatHaftpflicht?
Das Gesetz ist eindeutig: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§823 Bürgerliches Gesetzbuch).
Die IDEAL PrivatHaftpflicht steht Ihnen zur Seite: Wir prüfen, inwieweit die Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sofern dieses der Fall ist, zahlen wir den Schaden. Ansonsten wehren wir die Ansprüche für Sie ab, wenn notwendig, auch vor Gericht.
Wer und was ist in der IDEAL PrivatHaftpflicht versichert?
Sie können die IDEAL PrivatHaftpflicht abschließen, sobald Sie das 40. Lebensjahr erreicht haben. Sie als Versicherungsnehmer/in haben alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Darüber hinaus schützt die IDEAL PrivatHaftfplicht auch Ihre Familienmitglieder, zum Beispiel:
- Ihr/e Ehe-/Lebenspartner/in (im Familientarif)
- Minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder
- Volljährige Kinder während ihrer Erstausbildung, des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung als auch während der Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
- Enkel-, (Ur-)Urenkel in Obhut
- Eltern, auch Stief- und Großeltern im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebend
- Au-Pairs, Gastkinder, im Haushalt tätige Personen
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Nehmen wir an, Sie verlieren einen Schlüssel, der Ihnen anvertraut wurde oder beschädigen einen Gegenstand. Dann sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet. Auch als Radfahrer oder Fußgänger können Sie beispielsweise durch eine kleine Unachtsamkeit einen Unfall verursachen.
Die IDEAL PrivatHaftpflicht gilt weltweit. Solange Sie sich in Europa aufhalten, ist der Versicherungsschutz zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas ist der Aufenthalt begrenzt, in der Produktlinie Klassik auf 1 Jahr, in Exklusiv auf 5 Jahre. In Exklusiv stellen wir Ihnen zusätzlich bei Schäden im Ausland einen Kautionsbetrag bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.
Was ist an der IDEAL PrivatHaftpflicht so besonders?
Die IDEAL PrivatHaftpflicht ist speziell für Personen ab 40 Jahre konzipiert. Neben dem umfangreichen versicherten Personenkreis sind spezielle Leistungen enthalten. Beispielsweise bieten wir Versicherungsschutz für Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder wenn Sie als Betreuer eingesetzt sind. Sind Sie älter als 59 Jahre? Dann profitieren Sie bei uns von besonders günstigen Prämien!
Wann zahlt die IDEAL PrivatHaftpflicht nicht?
Natürlich können nicht alle Schäden abgedeckt sein. Es gibt Ausschlüsse, wie in jeder Privathaftpflichtversicherung. Nicht versichert sind beispielsweise:
- Ihre eigenen Schäden, z.B. wenn Sie Ihre eigene Vase fallen lassen
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
- Schäden, die sich mitversicherte Personen gegenseitig zufügen
- Berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten – hierfür gibt es spezielle Berufshaftpflichtversicherungen
Was ist denn eine Forderungsausfalldeckung?
Eigentlich zahlt eine Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die Sie oder eine mitversicherte Person verursacht haben. Aber was passiert, wenn Sie geschädigt werden und der Verursacher hat gar keine Haftpflichtversicherung. Bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen? Nein! Denn auch wenn Sie das Opfer sind, möchten wir Ihnen helfen.
Wir zahlen Ihnen Ihre Schadenersatzforderung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Schaden in Deutschland eingetreten sein und mindestens 2.500 € (in Klassik) bzw. 500 € (in Exklusiv) betragen. Außerdem benötigen Sie einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid).