Häufig gestellte Fragen

Was ist denn die IDEAL BestattungsVorsorge?

"Ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben!" – nach diesem Motto haben die IDEAL Lebensversicherung a.G. und die AHORN AG die IDEAL BestattungsVorsorge entwickelt. Sie ist eine in Deutschland einmalige Möglichkeit, die eigene Bestattung zu Lebzeiten unkompliziert nach den eigenen Wünschen zu regeln und gleichzeitig finanziell abzusichern.

Kann die Bestattung auch durch einen mir vertrauten Bestatter durchgeführt werden?

Vertraglich vereinbart ist, dass im Rahmen der IDEAL BestattungsVorsorge die Bestattung von unserem Partnerunternehmen AHORN AG durchgeführt wird. Es gibt in Deutschland mehrere hundert Geschäftsstellen und Partnerbetriebe.

Diese Zusammenarbeit bietet besondere Vorteile, z. B. die Abwicklung der Bestattung "aus einer Hand" – angefangen bei der Meldung des Sterbefalls über die Abwicklung aller Formalitäten, der finanziellen Regelung bis zur Trauerberatung der Hinterbliebenen.

Besteht bei Eintritt des Todesfalls ein Bestattungs-Vorsorgevertrag und wird die Bestattung nicht von oder im Auftrag der AHORN AG durchgeführt, wird eine Kostenpauschale von 10 % der Vorsorgesumme fällig.

Mit welchen Kosten muss man für eine Bestattung rechnen?

Die Bestattungskosten sind je nach Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) und Leistungsumfang sehr unterschiedlich. Auch die öffentlichen Gebühren können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland sehr stark variieren. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben.

Reicht das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus?

Nein, denn ab 1.1.2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt kein Sterbegeld mehr. Die private Vorsorge zur Absicherung der Bestattung ist nun natürlich noch viel wichtiger.

Muss ich heute schon alle Einzelheiten meiner Bestattung festlegen?

Nein, zunächst wird aus vier Vorsorgemodellen – nach Art und Umfang der Bestattung – eines ausgewählt. Nach dieser Entscheidung für die umfassende Absicherung mit der IDEAL BestattungsVorsorge können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt in unserem speziellen Vorsorgeordner oder durch persönliche Beratung in einer der mehreren hundert Geschäftsstellen und Partnerbetriebe von AHORN AG weitere Einzelheiten festlegen.

Warum ein unwiderrufliches Bezugsrecht und welche Vorteile entstehen für mich?

Nur durch das unwiderrufliche Bezugsrecht kann endgültig sichergestellt werden, dass der allerletzte Wille eines Verstorbenen, ohne dass die Angehörigen eine Eingriffsmöglichkeit haben, respektiert und seine Bestattungswahl zu 100 % realisiert wird.

Was wird denn ausgezahlt, wenn der Tod kurz nach dem Vertragsabschluss eintritt?

Bereits nach einer Wartezeit von 18 Monaten steht die komplette Vorsorgesumme zur Verfügung. In der Zwischenzeit erfolgt mindestens eine Erstattung der Beiträge bzw. eine ansehnliche Staffelung der Versicherungsleistung.

Was passiert, wenn die Bestattungskosten höher/ niedriger ausfallen? Und wie erfolgt die Auszahlung der Vorsorgesumme?

Die Auszahlung der Vorsorgesumme einschließlich einer Überschuss-Beteiligung erfolgt an das Bestattungsunternehmen. Verbleibt nach Abzug der tatsächlichen Bestattungskosten ein Restbetrag, wird dieser an den Auftraggeber der Bestattung bzw. den Erben ausgezahlt. Übersteigen die Kosten die ausgezahlte Vorsorgeleistung, müsste die Differenz ausgeglichen werden.

Kann ich die IDEAL BestattungsVorsorge auch für meine Eltern abschließen?

Nein. Die individuelle Regelung der eigenen Bestattung muss jeder für sich vornehmen. Auf jeden Fall sollte auf die Notwendigkeit und den besonderen Stellenwert der eigenverantwortlichen Vorsorge hingewiesen werden. Sprechen Sie deshalb mit Ihren Eltern über dieses wichtige Vorsorgekonzept.