Finanzielle Absicherung Stempel Antrag abgelehnt

Was wird bei Krebs von den Krankenkassen nicht bezahlt?

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Immer häufiger ist die Rede davon, dass gesetzlich versicherte Krebspatienten fürchten müssen, dass nicht alle Therapien und Diagnoseverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ist diese Befürchtung berechtigt?

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Zunächst ist es für Krebspatienten wichtig zu wissen, dass Sie von der Diagnose bis zur Therapie Unterstützung der gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Das gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen, die dazu dienen, eine mögliche Krebserkrankung früh zu erkennen und somit die Chancen auf Heilung zu erhöhen. Übernommen werden darüber hinaus die erforderlichen Medikamente und Rehabilitationsmaßnahmen nach Abschluss der Therapie. Dabei hat der Patient auch das Recht auf die Kostenübernahme, wenn die Prognose schlecht ist.

Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Maßnahmen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Außerdem ist per Sozialgesetzbuch vorgeschrieben, dass die Maßnahmen das „Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten dürfen. Das betrifft nicht nur die Behandlung als solche, sondern auch die Wahl des Arztes.

Natürlich werden sie durch einen Arzt oder eine Klinik betreut, die über eine entsprechende Einrichtung verfügt und die erforderlichen Behandlungen anbieten kann. Es besteht aber kein Anspruch auf die Betreuung durch einen Arzt oder eine Klinik, die in weiterer Entfernung liegt. Die Grenzen sind jedoch fließend. Hat der Patient plausible Gründe für seine Forderungen, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme prüfen und ggf. auch genehmigen. Außerdem haben die Patienten das Recht, die Kostenübernahme auf dem Rechtsweg zu erstreiten. Das gilt auch für die Weiterführung von Verfahren.

So gibt es Behandlungsangebote, die zunächst nur über eine begrenzte Zeit übernommen werden. Der Patient kann aber die weitere Übernahme beantragen. Derartige Klagen auf Kostenübernahme gibt es immer wieder, ganz besonders, wenn es um die Prüfung der Wirtschaftlichkeit geht. Ansprechpartner ist der Medizinische Dienst, der Gutachten erstellt und so feststellt, ob die Beschwerde des Patienten berechtigt ist. Die Entscheidung fällt schließlich das Sozialgericht.


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Warum die gesetzliche Krankenkasse manche Anwendungen nicht übernimmt

Methoden, die noch so neu sind, dass keine Erfahrungswerte vorliegen oder die umstritten sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Das bedeutet nicht, dass Naturheilverfahren prinzipiell ausgeschlossen sind. Auch pflanzliche Heilmittel werden in einigen Fällen gezahlt. Allerdings gibt es Unterschiede von Krankenkasse zu Krankenkasse. Das gilt auch für Behandlungen im Ausland.

Grundsätzlich zahlen gesetzliche Krankenkassen nur Therapien im eigenen Land. Allerdings sind Ausnahmen für Behandlungen im Ausland möglich, wenn z.B. das nötige Verfahren in Deutschland nicht verfügbar ist, aber im Ausland angeboten wird. Dabei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die beantragt werden müssen. Für die gesetzliche Krankenkasse spielt es keine Rolle, ob der Patient der Überzeugung ist, dass ein bestimmtes Verfahren hilft. Das gilt auch dann, wenn andere Patienten mit den Anwendungen gute Erfahrungen vorweisen können.

Titelbild: © Wolfilser / stock.adobe.com

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