Der Todesfallschutz zählt zur Risikovorsorge und sichert innerhalb der Versicherungslaufzeit den Ehepartner sowie die Kinder ab. Er ist vor allem dann von großer Wichtigkeit, wenn nur eine Person der Hauptverdiener ist.
In den meisten Fällen wird der Todesfallschutz mithilfe einer Risikolebensversicherung abgeschlossen. Der Todesfallschutz wird deshalb Risikolebensversicherung genannt, weil nur dann die Leistung (Todesfallsumme) des Versicherers an die Bezugsberechtigten fällig wird, wenn der Versicherungsfall auch wirklich eintritt.
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